Statuten
Die Carnegie-Stiftung wurde 1912 als Bundesstiftung ins Leben gerufen und bis zur Aufgabentrennung mehr als 60 Jahre lang von der Bundesverwaltung geführt. Im Jahr 2008 erhielt sie aufgrund des überarbeiteten Stiftungsrechts neue Statuten und wird seither, wie jede andere Stiftung, als private Institution geführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt war – nach dem Willen von Andrew Carnegie – der Vorsteher des Innenministeriums gleichzeitig auch Präsident des Stiftungsrats. Pascal Couchepin war der letzte Bundesrat, der in dieser Funktion wirkte. Neu steht es dem Stiftungsrat frei, eine Persönlichkeit nach seiner Wahl für das Präsidium – und für alle anderen Funktionen im Rat – zu berufen. Gemäss den neuen Statuten sollen dem Stiftungsrat mindestens drei natürliche Personen oder Vertreter von juristischen Personen angehören, welche grundsätzlich ehrenamtlich tätig sind. Soweit es Stiftungsrecht und Statuten zulassen, wird bei der Besetzung des Stiftungsrats dem Willen von Andrew Carnegie auch fortan so weit wie möglich entsprochen.