An die Carnegie-Stiftung kann als Lebensretter/in gemeldet werden, wer auf schweizerischem Hoheitsgebiet ein Menschenleben gerettet beziehungsweise wer den Versuch dazu unternommen und sich dabei einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt hat. Willkommen sind auch Meldungen über Personen, die besondere Zivilcourage bewiesen haben.
Der Stiftungsrat prüft periodisch alle der Stiftung zugegangenen Rettungsfälle und entscheidet über die Vergabe von Auszeichnungen oder die Leistung finanzieller Unterstützungen.