Lebensrettung

Am 23. Juni 2008, 13.30 Uhr, setzt sich ein 10jähriger Knabe im Basler Zoo auf das Geländer des Wolfsgeheges und stürzt in einen Wassergraben. Die erst 14jährige Miriam Kappeler, die im Kinderzoo aushilft, hört das Platschen, eilt zum Wolfsgehege und muss mit ansehen, wie die Leitwölfin ins Wasser steigt und zum Jungen schwimmt. Sie versucht, jedoch vergeblich, den Knaben aus dem Wasser zu ziehen. Die Wölfin erreicht den Jungen und beisst ihn mehrmals ins Gesicht. Geistesgegenwärtig schlägt Miriam mit ihrer Tasche auf den Kopf der Wölfin, wodurch diese zurückweicht.

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Nun wird Dr. Neubert, ein deutscher Zoobesucher, auf die Hilfeschreie des Mädchens aufmerksam. Er rennt zum Wolfsgehege, erfasst die bedrohliche Situation und zieht den verletzten Knaben aus dem Wasser.

Der Stiftungsrat beurteilt die Selbstgefährdung der Retter wie folgt: Auch Herr Neubert setzte sich einer nicht unerheblichen Gefahr aus, selbst in den Wolfsgraben zu stürzen und dabei von der Leitwölfin beziehungsweise vom Wolfsrudel angegriffen zu werden. Wäre insbesondere Miriam Kappeler – ein notabene erst 14jähriges Mädchen – nicht zufälligerweise dazugekommen und hätte sie nicht optimal reagiert, dann hätte dies für den verunfallten Schüler gravierende Folgen haben, wenn nicht gar den Tod bedeuten können. Die Situation des Angriffs war umso bedrohlicher, als der Knabe im Wasser mit der Wölfin in Kontakt kam, aufgrund dessen Tiefe er nicht hat stehen können und er somit zusätzlich dem Ertrinkungstod ausgesetzt war.

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