Die Auszeichnungen
Gemäss den Statuten der Stiftung ist es nicht die Lebensrettung als solche, die ausgezeichnet wird, sondern die Handlung „mit ausgesprochen heldenmütigem Charakter“. Ausschlaggebend ist dabei immer das Mass der Gefahr, in die sich der/die Retter/in begeben hat.
Der/die Retter/in hat sich dabei selbst oder seine/ihre Gesundheit ernsthaft einer Gefahr ausgesetzt, um das Leben eines Menschen zu retten. Rettungen, die keinen besonderen Mut erfordern und die jedermann als nächste und selbstverständliche Pflicht gegenüber dem Mitmenschen obliegt, werden von der Stiftung nicht ausgezeichnet. Dagegen werden auch Personen ausgezeichnet, die besondere Zivilcourage bewiesen haben.
Wie wird ein Rettungsfall geprüft?
Die Stiftung lässt sich alle ihr gemeldeten Rettungsfälle nach ständiger Praxis durch amtliche Erhebungen bestätigen und erläutern. Dies um eine möglichst objektive Darstellung zu erhalten. Der Stiftungsrat entscheidet auf Grund dieser zumeist polizeilich attestierten Unterlagen, ob die nach Stiftungsurkunde geforderten Voraussetzungen für eine Auszeichnung erfüllt sind.
Was erhält die ausgezeichnete Person?
Nach dem Willen des Stifters erhält jede ausgezeichnete Person grundsätzlich ein Ehrendiplom.